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Können sich
Kulturerbe und
Kranpflicht vertragen?
Auf Beschluss der Staatsregierung wurde Ende Januar die Kirwa im
Amberg-Sulzbacher Land in das Landesverzeichnis des immateriellen
Kulturerbe Bayerns aufgenommen. Das ist Würdigung einer langen
Tradition, aber auch Verpflichtung für die Zukunft.
Die Woiz-Kirwa und die Rosenberger Kirwa werden als Traditions-
Veranstaltung beworben. Das heißt aber auch, dass zum Beispiel der
Kirwabaum in alter Tradition mit Manneskraft aufgestellt wird. Während
Corona musste das Wahrzeichen wegen einzuhaltender Abstandsregeln
mit dem Kran aufgestellt werden. Die Abstandsregeln sind mittlerweile
gefallen, dennoch wurde letztes Jahr bei beiden Veranstaltungen der
Baum mit dem Kran aufgestellt. Hatte sich doch bei einer Berechnung
der Seilwinde bei einem neuen Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr
Rosenberg herausgestellt, dass die Seilsicherung per Winde nur
Makulatur ist und im Fall des Falles der Baum macht, was er will.
Nun, die Kranpflicht hat mit Tradition wenig zu tun. Andererseits kann
und darf man die Sicherheit aller Beteiligten und der Zuschauer nicht
außer Acht lassen. Die Kirwa-Vereine suchten das Gespräch mit dem
Bürgermeister, der daraufhin die Lösungssuche zur Chefsache machte. Es
gibt mechanische Sicherungseinrichtungen, die den Baum an ihrem Fuß
aufnehmen. Inwieweit sie für bis zu 28 Meter Kirwa-Bäume geeignet
sind, ob Vorrichtungen mit einer Ratschenfunktion für den großen
Hebelarm möglich sind, ob die vorhandenen Fundamente überhaupt
dafür geeignet sind, das wird derzeit geprüft. Auf alle Fälle hat der
Stadtrat in einer der letzten Sitzungen beschlossen, dass entsprechende
Vorrichtungen angeschafft werden sollen. Ob die Kirwa-Bäume bereits
dieses Jahr wieder nach alter Tradition mit Schwalben aufgestellt
werden, wird die Zukunft zeigen.,
Dass wir dieses Thema im Leitartikel behandeln, soll zeigen, wie wichtig
es uns ist. Seit die Amberg-Sulzbacher Kirwa zum immateriellen
Kulturerbe erhoben wurde, hat die Angelegenheit zudem an Bedeutung
gewonnen. Wir sind gespann